Regionaler Landschaftsrichtplan 2018

Im Zentrum der Landschaftsrichtplanung steht:
– der räumliche Interessensabgleich zwischen touristisch intensiv genutzten Gebieten und Landschaftsräumen, welche nutzungsempfindlich im ökologischen, als auch im landschaftsästhetischen Sinne sind,
– der Erhalt und der schonende Umgang mit Kulturlandschaften von besonderem Wert,
– sowie die für die Schonung und den Schutz notwendigen Lenkungsmassnahmen.

«Eine ganzheitliche, räumliche Betrachtungsweise sichert die Erhaltung und Förderung von Natur und Landschaften sowie die kulturellen Eigenheiten der Region, stützt die wirtschaftliche und landwirtschaftliche Entwicklung sowie den Tourismus und dessen Qualität.»