Durch das Veloweggesetz (VWG) hat der Bund eine neue Rechtsgrundlage für
die Veloverkehrsförderung geschaffen. Demnach müssen die Kantone die bestehenden
und vorgesehenen Velowegnetze für Alltag und Freizeit bis Ende 2027 in
behördenverbindlichen Plänen festlegen und bis Ende 2042 umsetzen. Die Regionen
sind gehalten, regionale Velowegnetze zu planen, während die Gemeinden
kommunale Velowege zu planen und umzusetzen.
Während beim Freizeitveloverkehr (Velo und Mountainbike) bereits mit den
SchweizMobil-Routen und dem regionalen Richtplan Mountainbike Planungsgrundlage
bestehen, sollen nun auch Velowege für den Alltagsverkehr (z.B. Nutzung
des Fahrrads für den Arbeitsweg) planerisch erfasst werden.